Je nach den Steuergesetzen Ihres Landes kann es erforderlich sein, dass Sie die über Nectaro erzielten Einkünfte versteuern und die entsprechenden Steuern abführen müssen. Da die steuerrechtlichen Bestimmungen je nach Rechtsordnung variieren, empfehlen wir Ihnen, sich für konkrete Informationen an die zuständige Steuerbehörde oder einen Steuerberater in Ihrem Steuerwohnsitzland zu wenden.
Wenn Privatpersonen in Notes investieren, sind wir gesetzlich verpflichtet, je nach ihrem Steuerwohnsitzland einen bestimmten Steuerbetrag von ihren Erträgen einzubehalten. Diese Quellensteuer wird automatisch von Ihren Zinserträgen abgezogen, sobald diese Ihrem Nectaro-Konto gutgeschrieben werden. Möglicherweise haben Sie die Möglichkeit, den geltenden Steuersatz zu senken, indem Sie Ihre Steuerdaten oder eine Bescheinigung über Ihren Steuerwohnsitz vorlegen. Wenn Sie in Ihrem Steuerwohnsitzland Ihre Steuererklärung einreichen, können Sie den einbehaltenen Steuerbetrag in der Regel mit Ihrer gesamten Steuerschuld verrechnen, wodurch sichergestellt wird, dass Sie nicht doppelt besteuert werden.
Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen keine Quellensteuer einbehalten wird.