Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2023

1.

Begriffsbestimmungen und Auslegung

1.1.

Begriffsbestimmungen:

Vereinbarung

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der von Nectaro über die Plattform erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Anlage- und Nebendienstleistungen, sowie der Nutzung der Plattform.

Auto Invest

Funktion der Plattform, die es dem Anleger ermöglicht, die Investitionen in die Schuldverschreibungen entsprechend den vom Anleger ausgewählten Anlagekriterien zu automatisieren.

Bank von Lettland

die Bank von Lettland als zuständige Behörde in der Republik Lettland gemäß der Prospektverordnung.

Kreditnehmer

natürliche oder juristische Person im Sinne des Darlehensvertrags, wie im jeweiligen Prospekt definiert. Der Begriff „Kreditnehmer“ im Sinne dieser Vereinbarung kann im Falle einer indirekten Struktur zur Emission von Schuldverschreibungen auch für einen Kreditvermittler gelten, der Finanzmittel von einer anderen juristischen Person (dem Sponsor) erhält.

Arbeitstag

jeder Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen in Lettland.

Girokonto

das separate Konto bei Nectaro zur Erfassung der Gelder, die vom Anleger eingezahlt und zum Zweck der Anlage und der Durchführung von Transaktionen auf der Plattform verwahrt werden.

Zulässiger Geschäftspartner

ein Wertpapiermaklerunternehmen, ein Kreditinstitut, eine Versicherungsgesellschaft, eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, ein Pensionsfonds, eine Pensionsfondsverwaltungsgesellschaft oder jedes andere Unternehmen, das die in der geltenden Verordnung festgelegten Kriterien für eine geeignete Gegenpartei erfüllt.

Gebühr

alle in der Preisliste angegebenen Gebühren, die der Anleger für Dienstleistungen auf der Plattform zu entrichten hat, einschließlich der Ausführung von Anlageaufträgen und der Bearbeitung von Ansprüchen.

Abschließende Bestimmungen

Dokument, das die endgültigen Bedingungen einer Anleihenserie im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 enthält.

Konto für Finanzinstrumente

das separate Konto bei Nectaro für die Anleihen des Anlegers.

Anlagekonto

Das Finanzinstrumentenkonto und das Geldkonto des Anlegers, sowohl gemeinsam als auch einzeln.

Anlageauftrag

die Nutzung der Plattform zum Kauf einer Anleihe in einer bestimmten Höhe, zur Aktivierung, Änderung, Aussetzung oder Kündigung von „Auto Invest“ oder zur Durchführung sonstiger Transaktionen im Rahmen dieser Vereinbarung.

Anleger

Person, die von Nectaro auf der Plattform als Investor registriert und akzeptiert wurde.

Anleger-Plattform-ID

die personalisierte Nummer des Anlegers auf der Plattform, die von Nectaro zur Identifizierung des Anlegers verwendet wird.

Zahlungskonto des Anlegers

das auf den Namen des Anlegers lautende Konto bei einem Kreditinstitut (Bank), Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut, das den Bestimmungen des Gesetzes der Republik Lettland zur Verhinderung von Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus und Proliferation oder den Anforderungen der Rechtsvorschriften der Europäischen Union zur Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus unterliegt.

Anlegerprofil

die persönliche Seite des Investors auf der Plattform.

Emittent

eine Zweckgesellschaft, deren Hauptzweck in der Emission von Schuldverschreibungen besteht. Ausführliche Informationen zum Emittenten der jeweiligen Schuldverschreibungen finden Sie im entsprechenden Prospekt.

Darlehen

der im Rahmen des Darlehensvertrags noch ausstehende Kapitalbetrag.

Darlehensvertrag

jeder Kreditvertrag oder sonstige Finanzierungsvereinbarung, der bzw. die zwischen einer juristischen Person als Kreditgeber und dem Kreditvermittler als Kreditnehmer (im Falle einer indirekten Struktur für die Emission von Schuldverschreibungen) oder zwischen dem Kreditvermittler als Kreditgeber und dem Kreditnehmer als Endkreditnehmer (im Falle einer direkten Struktur für die Emission von Schuldverschreibungen) geschlossen wurde.

Kreditvermittler

juristische Person, die dem Kreditnehmer einen Kredit gewährt hat und alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Kreditnehmer, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben, gemäß den Bestimmungen des Kreditvertrags ausübt. Der Begriff „Kreditgeber“ kann im Rahmen dieser Vereinbarung auch für die juristische Person gelten, die dem Kreditgeber einen Kredit gewährt.

Mindestzeichnungsbetrag

im Prospekt für die entsprechenden Schuldverschreibungen festgelegte Mindesttransaktionsbeträge und/oder Schwellenwerte.

Nectaro

SIA Nectaro, eine am 30. August 2016 in der Republik Lettland unter der Registrierungsnummer 40203016025 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist ein von der lettischen Zentralbank zugelassenes Wertpapiermaklerunternehmen, das Anlegern über die Plattform Wertpapierdienstleistungen und damit verbundene Dienstleistungen anbietet.

Nectaro-Konten

Bankkonten auf den Namen von Nectaro bei den auf der Plattform angegebenen Kreditinstituten, auf die der Anleger Geldbeträge überweist, um diese seinem Geldkonto gutzuschreiben.

Anmerkungen

ganz oder teilweise aus Schuldtiteln, die vom Emittenten in verschiedenen Serien begeben werden, wobei jede Serie durch zugrunde liegende Kredite mit ähnlichen Eigenschaften besichert und an diese gekoppelt ist, um einen Wertpapierpool zu bilden.

Anmerkungen Preis

der Kaufpreis für die Schuldverschreibung, bestehend aus dem ausstehenden Nennbetrag sowie etwaigen Abschlägen oder Aufschlägen.

Party

Nectaro oder der Investor.

Plattform

die von Nectaro erstellten und betriebenen Websites, die unter der Domain www.nectaro.eu zusammengefasst sind und deren Nutzern die Nutzung verschiedener interaktiver Dienste ermöglichen, die von Nectaro im Rahmen dieser Website angeboten werden.

Preisliste

die Preisliste für die Dienste auf der Plattform in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Datenschutzerklärung

die auf der Plattform verfügbare Datenschutzerklärung von Nectaro in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Geschäftskunde

eine Person, die gemäß den geltenden Vorschriften als professioneller Kunde eingestuft wird.

Prospekt

der Prospekt für jede Anleihe, der gemäß den geltenden Vorschriften erstellt und veröffentlicht wurde.

Anmeldeantrag

der Antrag, den eine Person auf der Plattform zur Identifizierung, zur Sorgfaltsprüfung und zu anderen Zwecken ausfüllt, um sich als Investor auf der Plattform zu registrieren und die Anlagekonten einzurichten.

Privatkunde

eine Person, die weder als professioneller Kunde noch als geeignete Gegenpartei im Sinne der geltenden Verordnung eingestuft ist.

Sanktionen

alle Handels-, Wirtschafts- oder Finanzsanktionsgesetze, Vorschriften, Embargos oder restriktiven Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte (Office of Foreign Assets Control) des US-Finanzministeriums, vom US-Außenministerium oder vom Büro für Industrie und Sicherheit (Bureau of Industry and Security) des US-Handelsministeriums, von der Europäischen Union, der Republik Lettland oder den Organen, offiziellen Institutionen oder Behörden der oben genannten Einrichtungen oder einer anderen zuständigen Behörde erlassen, verhängt oder durchgesetzt werden.

Transaktionsbestätigung

das Dokument, das die Ausführung des entsprechenden Anlageauftrags zum Kauf (oder Verkauf) der Anleihe bestätigt.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

das Verfahren zur Identifizierung des Anlegers und zur Autorisierung von Transaktionen, das es dem Anleger – je nach Funktionalität der Plattform und Art der Dienstleistung – ermöglicht, ein kompatibles Mobilgerät zu nutzen, um Codes per SMS oder über andere Funktionen zu empfangen, damit er sich in sein Anlegerprofil einloggen und Anlageaufträge autorisieren kann.

Verifizierungstechnologie

der von Nectaro beauftragte Drittanbieter für die Identitätsfeststellung und die Überprüfung von Ausweisdokumenten.

1.3.

Ein Verweis auf eine Vorschrift umfasst jede Vorschrift, Regel, amtliche Anweisung, Aufforderung oder Richtlinie (unabhängig davon, ob sie Rechtskraft besitzt oder nicht) einer staatlichen, zwischenstaatlichen oder supranationalen Einrichtung, Behörde, Dienststelle oder einer Regulierungs-, Selbstregulierungs- oder sonstigen Behörde oder Organisation.

1.4.

Ein Verweis auf eine bestimmte Verordnung ist ein Verweis auf diese Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen, Verlängerungen oder Neufassungen und umfasst alle derzeit geltenden, auf ihrer Grundlage erlassenen untergeordneten Rechtsvorschriften.

1.5.

Ein Verweis auf eine Tageszeit bezieht sich auf die osteuropäische Zeit (GMT+2).

1.6.

Ein Verweis auf Nectaro, den Investor, den Kreditvermittler, den Kreditnehmer oder eine sonstige Person umfasst deren jeweilige Rechtsnachfolger, zulässige Abtretungsempfänger und zulässige Übertragungsempfänger.

1.7.

Der Begriff „Person“ umfasst jede natürliche Person, juristische Person oder Organisation, jede Regierung, jeden Staat oder jede staatliche Behörde sowie jeden Verband oder jede andere Einrichtung (unabhängig davon, ob diese über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht).

1.8.

Die Verwendung von Begriffen wie „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Ausdrücken ist als Angabe von Beispielen oder Veranschaulichungen zu verstehen, ohne dass dadurch die Bedeutung der vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Formulierungen oder Begriffe eingeschränkt wird.

1.9.

Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, schließen Begriffe im Singular den Plural ein und Begriffe im Plural den Singular.

1.10.

Die Überschriften in dieser Vereinbarung sowie die Unterteilung dieser Vereinbarung in Abschnitte dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.

2.

Registrierung auf der Plattform

2.1.

Mit dem Ausfüllen des Registrierungsantrags auf der Plattform geht der Anleger diesen Vertrag ein.

2.2.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald Nectaro die Identifizierung und Due-Diligence-Prüfung des Investors gemäß Abschnitt 3 erfolgreich abgeschlossen hat.

2.3.

Nectaro behält sich das Recht vor, den Abschluss des Vertrags durch den Investor jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung der in Abschnitt 19 beschriebenen Verfahren abzulehnen. In diesem Fall gilt der Vertrag als nicht geschlossen und tritt nicht in Kraft.

2.4.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung bestätigt der Investor, dass er die englische Sprache versteht und damit einverstanden ist, dass Informationen und Unterlagen in englischer Sprache bereitgestellt werden.

2.5.

Der Anleger bestätigt und versichert, dass zum Zeitpunkt der Registrierung auf der Plattform sowie an jedem Tag während der Laufzeit des Vertrags:

2.5.1.

alle Informationen, die Verification Technology und Nectaro im Registrierungsantrag oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden, wahr, korrekt, vollständig und nicht irreführend sind;

2.5.2.

Wenn es sich bei dem Anleger um eine natürliche Person handelt, muss diese mindestens 18 Jahre alt sein;

2.5.3.

Der Anleger verfügt über ein Anlegerzahlungskonto und ist uneingeschränkt befugt, über die auf diesem Konto befindlichen Geldmittel zu verfügen;

2.5.4.

Der Investor ist in keiner Rechtsordnung Gegenstand eines Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations-, Zwangsverwaltungs- oder ähnlichen Verfahrens;

2.5.5.

der Investor, seine Vertreter und wirtschaftlichen Eigentümer unterliegen keinen Sanktionen;

2.5.6.

die Gelder auf dem Zahlungskonto des Anlegers stammen aus legalen Quellen;

2.5.7.

der Investor hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen und verfügt über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten, um den Vertrag gemäß dessen Bestimmungen abzuschließen und zu erfüllen;

2.5.8.

die Vereinbarung stellt für den Investor gemäß ihren Bestimmungen gültige, rechtmäßige und verbindliche Verpflichtungen dar;

2.5.9.

Der Anleger ist darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass der Ort der Erbringung der Dienstleistungen durch Nectaro im Rahmen dieser Vereinbarung Lettland ist und dass Nectaro Dienstleistungen grenzüberschreitend in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erbringen kann, sofern es die erforderliche Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen EU-/EWR-Mitgliedstaats erhält, und

2.5.10.

Der Abschluss des Vertrags durch den Investor und die Einhaltung seiner Bestimmungen stellen keinen Verstoß gegen eine Vereinbarung oder Urkunde dar, deren Vertragspartei der Investor ist oder an die er gebunden ist, und keine Verletzung einer für den Investor geltenden Anordnung, eines Urteils, eines Beschlusses oder einer sonstigen Beschränkung.

2.6.

Der Investor bestätigt und versichert, dass er zum Zeitpunkt der Einreichung des Registrierungsantrags und des Abschlusses des Vertrags voll geschäftsfähig ist und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, psychoaktiven, toxischen oder anderen berauschenden Substanzen steht.

2.7.

Der Anleger bestätigt durch das Ausfüllen des Registrierungsantrags, dass er die folgenden Dokumente (in ihrer jeweils gültigen Fassung) zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt:

2.7.1.

diese Vereinbarung;

2.7.2.

die Preisliste;

2.7.3.

Informationen zu Nectaro, seinen Anlage- und Nebendienstleistungen, den Richtlinien zur Auftragsausführung, den Richtlinien zu Interessenkonflikten, den Richtlinien zum Beschwerdemanagement sowie den Datenschutzrichtlinien;

2.7.4.

Informationen zu den Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Anlage sowie zu den auf der Plattform angebotenen Zusatz- und sonstigen Dienstleistungen;

2.7.5.

Informationen zu den Merkmalen und Risiken der Schuldverschreibungen;

2.7.6.

Der Anleger bestätigt, den Inhalt dieser Dokumente gelesen und verstanden zu haben, und erklärt sich damit einverstanden, an deren Bestimmungen gebunden zu sein;

2.7.7.

Nectaro wird sicherstellen, dass die oben genannten Dokumente auf der Plattform verfügbar sind.

2.8.

Nach erfolgreichem Abschluss des Registrierungsantrags wird das Anlegerprofil auf der Plattform eingerichtet, wobei der Anleger eine eindeutige Identifikationsnummer sowie ein Passwort seiner Wahl erhält. Dadurch erhält der Anleger Zugriff auf seine Plattform-ID, sein Anlegerprofil und seine Anlagekonten.

2.9.

Nur registrierte Anleger sind berechtigt, die auf der Plattform aufgeführten Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und das Anlegerprofil darf ausschließlich vom jeweiligen Anleger genutzt werden.

2.10.

Für einen Anleger können jeweils nur ein Anlegerprofil und ein Satz von Anlagekonten eingerichtet werden.

2.11.

Ist der Investor eine juristische Person, kann Nectaro die Anzahl der Vertreter des Investors, die die Plattform nutzen dürfen, begrenzen. Der Investor erkennt dies an und versichert gegenüber Nectaro, dass:

2.11.1.

Jeder Vertreter des Investors verfügt über die erforderlichen Befugnisse und Vollmachten, um den Investor im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verpflichten;

2.11.2.

Nectaro wird unverzüglich über jede Änderung oder Aufhebung der Bevollmächtigung jedes Vertreters des Investors informiert; und

2.11.3.

Nectaro haftet nicht für Verluste oder Verbindlichkeiten des Anlegers, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen eines Vertreters des Anlegers ergeben.

2.12.

Das Anlegerprofil ist vertraulich und nur für den Anleger zugänglich. Anleger können auf ihr Profil zugreifen, indem sie ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort auf der Plattform eingeben oder, sofern aktiviert, die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen. Der Anleger kann die E-Mail-Adresse und das Passwort gemäß den auf der Plattform festgelegten Verfahren ändern.

2.13.

Das Passwort des Anlegers ist eine vertrauliche Information. Der Anleger muss das Passwort sicher aufbewahren. Nectaro kann vorschreiben, dass das Passwort eine Mindestanzahl an Zeichen aufweisen, mindestens einen Groß- und einen Kleinbuchstaben enthalten und/oder weitere Bedingungen erfüllen muss.

2.14.

Sollte das Passwort des Anlegers einem Dritten bekannt geworden sein oder möglicherweise bekannt geworden sein, muss der Anleger Nectaro unverzüglich darüber informieren.

2.15.

Der Zugriff des Anlegers auf sein Anlegerprofil wird gesperrt, wenn:

2.15.1.

Nectaro vermutet, dass eine andere Person als der Anleger auf das Anlegerprofil zugegriffen hat;

2.15.2.

Nectaro vermutet, dass das Passwort des Anlegers einem Dritten bekannt geworden ist oder bekannt geworden sein könnte;

2.15.3.

Nectaro den Verdacht hegt, dass eine rechtswidrige Transaktion stattgefunden hat oder stattfinden wird; oder

2.15.4.

nach alleinigem Ermessen von Nectaro, um die Sicherheit der Dienste, die Unverletzlichkeit und die Vertraulichkeit des Investors und/oder anderer Kunden von Nectaro zu gewährleisten oder um Verluste zu verhindern, die Nectaro oder seinen Kunden entstehen könnten.

2.16.

Sollte Nectaro Grund zu der Annahme haben, dass der Investor in Geldwäsche, Terrorismus, Terrorismusfinanzierung oder Proliferation, Verstöße gegen Sanktionen oder sonstige Straftaten verwickelt ist, ist Nectaro berechtigt:

2.16.1.

den Investor nicht auf der Plattform zu registrieren,

2.16.2.

keine Gelder vom Investor anzunehmen,

2.16.3.

den Zugriff auf das Anlegerprofil und/oder das Anlagekonto zu sperren oder diese zu schließen.

3.

Identifizierung und Sorgfaltsprüfung des Investors

3.1.

Nectaro führt eine Sorgfaltsprüfung des Anlegers im Einklang mit dem internen Kontrollsystem von Nectaro durch. Die Identifizierung erfolgt aus der Ferne unter Einsatz der Verifizierungstechnologie. In diesem Fall stützt sich Nectaro auf die von der Verifizierungstechnologie bereitgestellten Informationen und identifiziert den Anleger anhand der von der Verifizierungstechnologie erhaltenen Informationen. Der Investor ist verpflichtet, ein Foto seines Gesichts sowie seine Ausweisdokumente an die Verifizierungstechnologie zu übermitteln. Handelt es sich bei dem Investor um eine juristische Person, kann die Verifizierungstechnologie ähnliche Überprüfungen hinsichtlich ihrer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten durchführen.

3.2.

Anleger werden möglicherweise gebeten, Nectaro die folgenden Angaben zur Identifizierung des Anlegers zu übermitteln:

3.2.1.

Foto und Video des Gesichts des Investors;

3.2.2.

vollständiger Name und Wohnadresse;

3.2.3.

Staatsangehörigkeit und/oder Geburtsland;

3.2.4.

Steuerwohnsitz und Steueridentifikationsnummer;

3.2.5.

Quelle von Geldmitteln und Vermögen; und

3.2.6.

Zweck und Art der Geschäftstätigkeit.

3.3.

Nectaro ist berechtigt, nach eigenem Ermessen über die Zulässigkeit der Informationen zu entscheiden.

3.4.

Ist der Investor eine juristische Person, kann Nectaro ähnliche Überprüfungen hinsichtlich ihrer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten durchführen.

3.5.

Sobald ein Investor identifiziert wurde, muss der Fragebogen von Nectaro zur Bekämpfung der Geldwäsche ausgefüllt werden, um eine Due-Diligence-Prüfung des Investors durchführen zu können.

3.6.

Nectaro ist berechtigt, jederzeit und nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen zu ergreifen:

3.6.1.

weitere Informationen zum Zwecke der Due-Diligence-Prüfung bezüglich des Investors anfordern;

3.6.2.

neue Anforderungen einführen oder das Verfahren zur Identifizierung von Anlegern und/oder zur Sorgfaltsprüfung ändern;

3.6.3.

auf private und/oder öffentliche Informationsdatenbanken zuzugreifen, ohne zuvor die Genehmigung des Investors oder anderer Personen einzuholen;

3.6.4.

den Investor verpflichten, die bereitgestellten Informationen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren.

3.7.

Das Anlegerprofil und die Anlagekonten werden erst dann aktiviert, wenn der Identifizierungs- und Sorgfaltsprüfungsprozess des Anlegers durch Nectaro erfolgreich abgeschlossen wurde. Werden das Anlegerprofil und die Anlagekonten nicht innerhalb einer von Nectaro nach eigenem Ermessen festgelegten Frist aktiviert, gilt der Vertrag als nicht geschlossen und tritt nicht in Kraft.

3.8.

Jeder Anlageauftrag oder jede andere Transaktion, die der Anleger auf der Plattform nach dem Zugriff auf die Plattform durch Eingabe seiner E-Mail-Adresse und seines Passworts oder der Daten für die Zwei-Faktor-Authentifizierung tätigt, ist verbindlich. Nectaro kann vom Anleger zusätzliche Schritte oder Maßnahmen verlangen, um bestimmte Arten von Anlageaufträgen zu autorisieren.

3.9.

Nectaro kann nach eigenem Ermessen einen Anlageauftrag oder eine sonstige Transaktion nicht ausführen, wenn:

3.9.1.

der Investor kommt seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nach;

3.9.2.

der Zugriff auf das Anlegerprofil wurde gemäß Absatz 2.14 gesperrt und/oder Nectaro hegt Zweifel an der wahren Identität des Anlegers;

3.9.3.

die Anweisung des Anlegers ist unklar; oder

3.9.4.

gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich ist.

4.

Anlegerkategorisierung

4.1.

Der Anleger wird von Nectaro einer Bewertung unterzogen, um festzustellen, ob eine Dienstleistung oder ein Produkt für den Anleger angemessen oder geeignet ist. Nectaro legt nach eigenem Ermessen die Methode und die Häufigkeit der Einstufung des Anlegers fest. Der Anleger ist verpflichtet, die für die Bewertung erforderlichen Informationen bereitzustellen.

4.2.

Bevor der Anleger einen Anlageauftrag erteilen kann, stuft Nectaro den Anleger als Privatkunden, professionellen Kunden oder geeignete Gegenpartei ein. Die Einstufung des Anlegers wird in seinem Profil angezeigt und ihm schriftlich mitgeteilt.

4.3.

Je nach zugewiesener Kategorie wendet Nectaro in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften unterschiedliche Anlegerschutzmaßnahmen auf den Anleger an. Die Kategorie gilt für die Anlage- und Nebendienstleistungen, die Nectaro für den Anleger erbringt, sofern dem Anleger nichts anderes mitgeteilt wird.

4.4.

Auf schriftlichen Antrag des Anlegers kann Nectaro die Einstufung des Anlegers von einem Privatkunden zu einem professionellen Kunden für alle oder einzelne Dienstleistungen oder Transaktionen durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anleger und Nectaro ändern, sofern:

4.4.1.

Der Anleger erfüllt mindestens zwei der folgenden Kriterien:

4.4.1.1.

in den letzten vier Quartalen auf der Plattform oder dem betreffenden Markt Transaktionen von erheblichem Umfang mit einer durchschnittlichen Häufigkeit von 10 pro Quartal durchgeführt hat;

4.4.1.2.

der Umfang seines Finanzinstrumentportfolios, das sich aus Bareinlagen und Finanzinstrumenten zusammensetzt, übersteigt 500 000 Euro;

4.4.1.3.

im Finanzsektor seit mindestens einem Jahr in einer beruflichen Position tätig ist oder war, die Kenntnisse in Bezug auf die geplanten Transaktionen oder Dienstleistungen erfordert.

4.5.

Nectaro prüft vor einer Änderung der Kategorie gemäß Absatz 4.4 bewertet die Kompetenz, Erfahrung und Kenntnisse des Anlegers, um sich zu vergewissern, dass dieser unter Berücksichtigung der Art der betreffenden Transaktionen oder Dienstleistungen in der Lage ist, Anlageentscheidungen eigenständig zu treffen, und sich der damit verbundenen Risiken bewusst ist.

4.6.

Erfüllt der Investor eines der in Absatz 4.4 festgelegten Kriterien nicht, hat Nectaro das Recht, die Änderung der Kategorie abzulehnen.

4.7.

Sollte die Änderung der Kategorie dazu führen, dass der Anleger bestimmte Anlegerschutzrechte verliert, muss Nectaro den Anleger vor der Änderung seiner Kategorie von einem Privatkunden zu einem professionellen Kunden schriftlich auf die Schutzrechte hinweisen, die ihm als professioneller Kunde möglicherweise entgehen, und der Anleger ist verpflichtet, eine Bestätigung zu unterzeichnen, dass er diesen Hinweis erhalten hat und die Folgen des Verlusts dieser Rechte versteht. Die Gewährung des Status als professioneller Kunde bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

4.8.

Unbeschadet des vorstehenden Absatzes 4.4 kann ein Anleger als professioneller Kunde eingestuft werden, wenn er die in Artikel 124 Absatz 1 Teil 2 des Gesetzes über die Märkte für Finanzinstrumente der Republik Lettland festgelegten Kriterien erfüllt. Dazu gehören verschiedene Voraussetzungen, beispielsweise dass der Anleger (sofern es sich um eine juristische Person handelt) ein zugelassenes Unternehmen ist, das auf den Finanzmärkten in Lettland oder einem anderen Land tätig ist, dass der Anleger (sofern es sich um eine juristische Person handelt) bestimmte finanzielle Anforderungen erfüllt, die Hauptwirtschaftstätigkeit des Anlegers (der juristischen Person) in der Anlage in Finanzinstrumente besteht oder der Anleger in einem anderen Land im Rahmen eines Verfahrens, das dem im Gesetz über den Markt für Finanzinstrumente der Republik Lettland beschriebenen gleichwertig ist, als professioneller Kunde anerkannt ist.

4.9.

Wird der Anleger als professioneller Kunde eingestuft, muss er Nectaro spätestens 30 Kalendertage nach Eintreten der Änderungen schriftlich über alle Änderungen informieren, die seine Einstufung als professioneller Kunde beeinflussen könnten. Sollte Nectaro feststellen, dass der Anleger die Kriterien für die Einstufung als professioneller Kunde nicht mehr erfüllt, wird Nectaro die Kategorie des Anlegers entsprechend anpassen und den Anleger über die Änderung informieren.

4.10.

Auf schriftlichen Antrag des Anlegers kann Nectaro die Einstufung des Anlegers von einem professionellen Kunden zu einem Privatkunden für alle oder einzelne Dienstleistungen oder Transaktionen durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anleger und Nectaro ändern.

4.11.

Der Anleger, sofern er als professioneller Kunde oder als geeignete Gegenpartei eingestuft wird, erklärt sich damit einverstanden, dass ihm bestimmte vorvertragliche Informationen sowie Informationen im Zusammenhang mit der Annahme und Ausführung des Anlageauftrags in begrenztem Umfang und nach alleinigem Ermessen von Nectaro gemäß den geltenden Vorschriften zur Verfügung gestellt werden können.

4.12.

Als Ergebnis der Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung oder falls der Anleger keine ausreichenden Informationen für die Durchführung dieser Prüfung bereitstellt, kann Nectaro bestimmte Dienstleistungen oder Produkte auf der Plattform einschränken oder aussetzen, die nach alleinigem Ermessen von Nectaro für den Anleger weder geeignet noch angemessen sind, und den Anleger entsprechend warnen.

4.13.

Ist der Investor eine juristische Person, so bewertet Nectaro im Sinne von Absatz 4.12 die Kenntnisse und Erfahrungen des auf der Plattform registrierten Vertreters des Investors.

5.

Überweisung auf das Kassenkonto

5.1.

Das Cash-Konto kann durch eine Überweisung vom Zahlungskonto des Anlegers auf die Nectaro-Konten in der entsprechenden Währung aufgeladen werden.

5.2.

Bei der Überweisung von Geldern auf das Bargeldkonto muss der Anleger die Gelder mit seiner Plattform-ID kennzeichnen. Erfolgt die Überweisung ohne Angabe der Plattform-ID des Anlegers, kann Nectaro die Überweisung möglicherweise erst dann bestätigen, wenn die Plattform-ID des Anlegers vorliegt.

5.3.

Nectaro stellt sicher, dass die Nectaro-Konten durch die Nutzung separater Konten des Kreditinstituts von den Eigenmitteln von Nectaro getrennt geführt werden, und die Gelder des Anlegers auf einem Nectaro-Konto werden ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung und/oder sonstigen mit dem Anleger geschlossenen Vereinbarungen überwiesen. Nectaro wird das Kreditinstitut, bei dem die Nectaro-Konten geführt werden, darüber informieren, dass die Gelder auf den Nectaro-Konten den Kunden von Nectaro gehören.

5.4.

Nectaro darf die auf dem Geldkonto befindlichen Mittel ausschließlich gemäß der Vereinbarung verwenden. Dem Anleger werden keine Zinsen auf die auf dem Geldkonto befindlichen Mittel gezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.5.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung und der Überweisung von Geldern auf das Bargeldkonto erklärt sich der Anleger bereit, das Risiko zu übernehmen, und verzichtet auf etwaige Ansprüche gegen Nectaro im Falle eines vollständigen oder teilweisen Verlusts der auf das Bargeldkonto überwiesenen Gelder oder der Unmöglichkeit, zu irgendeinem Zeitpunkt über die Gelder zu verfügen, die auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen sind:

5.5.1.

Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations-, Zwangsverwaltungs- oder ähnliche Verfahren in einem Rechtsgebiet des Kreditinstituts, bei dem das Nectaro-Konto geführt wird;

5.5.2.

jede Anwendung oder Durchsetzung der Vereinbarung zwischen Nectaro und dem Kreditinstitut, bei dem das Nectaro-Konto geführt wird; und

5.5.3.

jede Entscheidung einer Exekutiv-, Legislativ- oder Justizbehörde, die die Rechte des Anlegers an den Geldern auf dem Nectaro-Konto beeinträchtigen könnte.

5.6.

Auszüge zu den Transaktionen auf dem Geldkonto sind über das Anlegerprofil abrufbar. Vorbehaltlich Absatz 5.9 kann der Anleger mittels eines Anlageauftrags beantragen, dass frei verfügbare Mittel auf dem Geldkonto auf sein Zahlungskonto zurücküberwiesen werden. Nectaro führt die Überweisung innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Anlageauftrags durch. Nectaro kann Bank- und sonstige Überweisungsgebühren sowie damit verbundene Kosten von den Geldern abziehen.

5.7.

Sollten die Gelder auf das Zahlungskonto eines Anlegers überwiesen werden, von dem aus der Anleger zuvor noch keine Gelder auf das Nectaro-Konto überwiesen hat, muss der Anleger vor Einreichung des Anlageauftrags muss der Anleger Nectaro alle von Nectaro angeforderten Informationen zur Verfügung stellen, damit Nectaro sicherstellen kann, dass das Zahlungskonto des Anlegers auf den Namen des Anlegers bei einem Kreditinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut eröffnet wird, das den Bestimmungen des Gesetzes der Republik Lettland zur Verhinderung von Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus und Proliferation unterliegt und diese einhält oder die Anforderungen der Verordnung der Europäischen Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllt.

5.8.

Unbeschadet des Absatzes 7.5 ist Nectaro berechtigt, Beträge vom Geldkonto abzubuchen, um etwaige Verbindlichkeiten des Anlegers aus dem Vertrag, einschließlich Gebühren, zu begleichen. Hat der Anleger über einen Zeitraum von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Monaten keine Transaktionen in Bezug auf Schuldverschreibungen getätigt, kann Nectaro ab dem siebten Monat eine in der Preisliste festgelegte monatliche Gebühr vom Geldkonto abziehen.

5.9.

Die Überweisung illegal erworbener Gelder auf das Bargeldkonto ist untersagt. Bei verdächtigen Transaktionen wird Nectaro die zuständigen Behörden benachrichtigen. Dies kann zur Sperrung und Beschlagnahmung aller Gelder auf dem Bargeldkonto sowie zur Schließung der Anlagekonten führen.

6.

Rechte und Pflichten des Anlegers

6.1.

Für die Laufzeit der Vereinbarung verpflichtet sich der Investor zu Folgendem:

6.1.1.

die Plattform nicht für illegale Zwecke zu nutzen, darunter Betrug, Marktmanipulation, die Nutzung von Insiderinformationen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie die Umgehung von Sanktionen;

6.1.2.

Nectaro wahrheitsgemäße und korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen;

6.1.3.

ausschließlich sichere Mittel und Geräte für die elektronische Kommunikation und Datenübertragung zu verwenden;

6.1.4.

Nectaro unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich zu benachrichtigen, falls sich Angaben des Anlegers auf der Plattform ändern, darunter Vor- und Nachname, Firmenname, Angaben zum Bevollmächtigten und/oder wirtschaftlichen Eigentümer (im Falle juristischer Personen), E-Mail-Adresse sowie die Nummer des Zahlungskontos des Anlegers;

6.1.5.

respektvoll mit Nectaro und anderen Nutzern der Plattform zu kommunizieren;

6.1.6.

Nectaro unverzüglich die für die Due-Diligence-Prüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen gemäß dem internen Kontrollsystem von Nectaro zur Verfügung zu stellen;

6.1.7.

keine Schuldverschreibung zu kaufen oder zu verkaufen, die gegen die Richtlinie zu Interessenkonflikten verstößt;

6.1.8.

um über die Plattform mit Nectaro zu kommunizieren und dabei die auf der Plattform angegebenen E-Mail-Adressen und Telefonnummern zu nutzen.

6.2.

Der Investor bestätigt und versichert während der Laufzeit des Vertrags, dass:

6.2.1.

sie ist befugt, Entscheidungen über den Kauf und Verkauf beliebiger Schuldverschreibungen zu treffen;

6.2.2.

Sie ist dafür zuständig, die Informationen über Rechte, Pflichten, Vorteile und Risiken im Zusammenhang mit Transaktionen mit Schuldverschreibungen zu prüfen;

6.2.3.

Vor dem Kauf von Schuldverschreibungen hat der Anleger alle relevanten Informationen über die jeweilige Schuldverschreibung gelesen, einschließlich des Prospekts, der endgültigen Emissionsbedingungen sowie der damit verbundenen Kosten und Gebühren, um sicherzustellen, dass die Schuldverschreibung für die persönlichen Umstände und die Risikobereitschaft des Anlegers geeignet ist;

6.2.4.

Es ist sich aller Risiken bewusst, einschließlich des Risikos, dass es möglicherweise keine Zahlung für eine Anleihe – weder in voller Höhe noch teilweise – erhält.

6.3.

Der Anleger nimmt zur Kenntnis und versteht, dass:

6.3.1.

Jeder Dritte, der über die E-Mail-Adresse und das Passwort des Anlegers oder die Zugangsdaten für die Zwei-Faktor-Authentifizierung verfügt, kann auf das Profil des Anlegers zugreifen; und

6.3.2.

Jede Aktivität auf der Plattform (einschließlich des Kaufs oder Verkaufs einer Anleihe), die über das Anlegerprofil durchgeführt wird, auf das mittels der E-Mail-Adresse und des Passworts des Anlegers oder der Eingaben für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zugegriffen wurde, gilt als vom Anleger durchgeführt.

6.4.

Der Anleger hat sicherzustellen, dass auf dem Geldkonto ausreichende Mittel vorhanden sind, um den Kauf der Schuldverschreibungen und die Gebühren zu begleichen. Reichen die Mittel auf dem Geldkonto nicht aus, wird Nectaro die entsprechende Zahlung und/oder Transaktion nicht im Namen des Anlegers vornehmen und haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Anleger in diesem Zusammenhang entstehen könnten.

6.5.

Der Investor nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Plattform (einschließlich aller Webseiten und/oder Daten, die über die Domain www.nectaro.eu übertragen werden), die ihr zugrunde liegenden Computerprogramme (einschließlich Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs)), Domainnamen, Uniform Resource Locators (URLs), Datenbanken, Funktionen oder deren Inhalte ausschließlich für private, nichtkommerzielle Zwecke nutzen wird, sofern nicht anderweitig schriftlich von Nectaro gemäß den Verfahren von Nectaro vereinbart wurde. Die Nutzung automatisierter Systeme oder Software, unabhängig davon, ob diese von Dritten betrieben werden oder nicht, zum Extrahieren von Daten aus der Plattform für kommerzielle Zwecke (Screen Scraping) ist strengstens untersagt.

6.6.

Der Anleger darf nicht:

6.6.1.

automatisierte Mittel wie Roboter oder Skripte zu verwenden, um auf die Plattform zuzugreifen oder Informationen von ihr zu erfassen;

6.6.2.

Techniken oder Software für den Hochfrequenz- oder algorithmischen Handel auf der Plattform zu nutzen;

6.6.3.

Teile der Plattform oder ihrer Dienste zu verändern, zu vervielfältigen, zu übersetzen oder zu verbreiten;

6.6.4.

die Sicherheitsfunktionen oder -maßnahmen der Plattform zu beeinträchtigen oder zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu ihr zu verschaffen;

6.6.5.

Daten von der Plattform für Zwecke zu nutzen, die im Wettbewerb mit Nectaro oder anderen Parteien stehen, die die Daten bereitgestellt haben;

6.6.6.

die Plattform für rechtswidrige oder unangemessene Aktivitäten zu nutzen;

6.6.7.

Maßnahmen zu ergreifen, die eine unangemessene oder unverhältnismäßig hohe Belastung der Infrastruktur von Nectaro zur Folge haben könnten.

6.7.

Der Investor ist nicht berechtigt, seine im Rahmen des Vertrags erworbenen Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nectaro an Dritte abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu delegieren.

6.8.

Der Anleger ist nicht berechtigt, eine auf der Grundlage eines Anlageauftrags ausgeführte Transaktion zu stornieren, rückgängig zu machen oder zu ändern. Die im Rahmen der Verbraucherschutzbestimmungen innerhalb der Widerrufsfrist zustehenden Widerrufsrechte gelten nicht für bereits ausgeführte Transaktionen.

7.

Rechte und Pflichten von Nectaro

7.1.

Nectaro ist verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen und die darin beschriebenen Dienstleistungen zu erbringen.

7.2.

Nectaro kann von Zeit zu Zeit Werbekampagnen durchführen und Treueprogramme oder andere Vorteile für den Investor und/oder andere Nutzer der Plattform anbieten. Nectaro veröffentlicht die Teilnahmebedingungen für solche Kampagnen, Programme und/oder sonstigen Vorteile auf der Plattform. Möchte der Investor von der Kampagne, dem Treueprogramm oder sonstigen Vorteilen profitieren, so gilt dies als Zustimmung zu den auf der Plattform veröffentlichten oder dem Investor gegebenenfalls zugestellten Teilnahmebedingungen. Nectaro kann die Teilnahmebedingungen für seine Kampagnen, Programme und sonstigen Vorteile nach eigenem Ermessen mit sofortiger Wirkung oder durch vorherige schriftliche Ankündigung ändern. Die Teilnahmebedingungen können auch als Seiteninhalt auf der Plattform veröffentlicht werden, ohne mit „Teilnahmebedingungen“ betitelt zu sein, und sie können für den Investor und andere Nutzer der Plattform unterschiedlich ausfallen.

7.3.

Nectaro kann den Anlegern auf der Plattform je nach Land oder anderem Wohnsitzgebiet oder anderen Kriterien nach eigenem Ermessen unterschiedliche Inhalte und Dienste zur Verfügung stellen.

7.4.

Nectaro ist berechtigt, jede Transaktion, die versehentlich von Nectaro und/oder einem Dritten ausgeführt wurde, rückgängig zu machen (einschließlich nachträglicher Änderungen an den auf der Plattform verfügbaren Auszügen der Anlagekonten), ohne dass hierfür eine vorherige Zustimmung des Anlegers erforderlich ist. Soweit möglich, wird Nectaro den Anleger über solche Transaktionen informieren.

7.5.

Nectaro kann alle Gelder und alle Schuldverschreibungen auf dem Anlagekonto als Finanzsicherheiten (im Sinne des Gesetzes über Finanzsicherheiten der Republik Lettland) behandeln, und falls der Anleger aus dem Vertrag Verbindlichkeiten gegenüber Nectaro hat, die Geldbeträge abschreiben und/oder die Schuldverschreibung zum jeweils aktuellen Marktpreis (auch mit Abschlag) verkaufen und den Verkaufserlös zur Begleichung der Verbindlichkeit verwenden.

7.6.

Nectaro ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag durch Abtretung, Novation oder auf andere Weise ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, das zum Zeitpunkt der Übertragung von demselben wirtschaftlichen Eigentümer kontrolliert wird wie Nectaro selbst, wobei Nectaro den Investor über die Übertragung in Kenntnis setzen muss, jedoch keine Zustimmung des Investors erforderlich ist.

7.7.

Nectaro behält sich das Recht vor, Telefongespräche mit dem Anleger im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform aufzuzeichnen. Nectaro kann diese Aufzeichnungen als Beweismittel im Rahmen der Beschwerdebearbeitung und/oder in Gerichtsverfahren verwenden.

8.

Zahlungen durch den Investor

8.1.

Nectaro wird die Gebühr, etwaige zwischen dem Anleger und Nectaro gesondert vereinbarte Gebühren sowie alle sonstigen in der Vereinbarung festgelegten Zahlungen automatisch vom Bargeldkonto abbuchen. Nectaro ist berechtigt, die Gebühr vom Bargeldkonto abzubuchen, wenn Nectaro gemäß dieser Vereinbarung eine im Besitz des Anlegers befindliche Schuldverschreibung zwangsweise veräußert.

8.2.

Die Bank oder der Zahlungsdienstleister des Anlegers kann für jede Überweisung auf das bzw. vom Zahlungskonto des Anlegers eine Gebühr erheben.

8.3.

Eine Zahlungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn die entsprechenden Beträge auf das Konto des Zahlungsempfängers überwiesen werden oder wenn eine Aufrechnung gemäß Vertrag oder Gesetz erfolgt. Jede Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anleger gilt als erfüllt, wenn die entsprechenden Beträge auf das Geldkonto überwiesen werden.

8.4.

Der Investor ist dafür verantwortlich, alle Steuern, die sich aus der Nutzung der Plattform durch den Investor ergeben, gemäß den Gesetzen der Republik Lettland und/oder sonstigen für den Investor geltenden Vorschriften ordnungsgemäß zu erklären und abzuführen. Nectaro zieht Steuern, Abgaben und sonstige Pflichtzahlungen, die von Nectaro gemäß den Gesetzen der Republik Lettland (sofern vorhanden) einbehalten werden müssen, von den an den Investor auszuzahlenden Beträgen ab.

9.

Haftung des Anlegers und von Nectaro

9.1.

Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung haften sowohl der Investor als auch Nectaro für alle Verluste oder Aufwendungen, die sich aus einem Verstoß gegen die Vereinbarung oder aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen ergeben.

9.2.

Der Anleger haftet für alle Verluste, die infolge folgender Umstände entstehen:

9.2.1.

der Investor handelt rechtswidrig;

9.2.2.

der Investor verstößt vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Absätze 2.12 oder 2.13; und

9.2.3.

Transaktionen, Verpflichtungen oder sonstige Aktivitäten, die über das Anlegerprofil durchgeführt werden, es sei denn, Nectaro hat den Zugriff auf das Anlegerprofil gesperrt.

9.3.

Nectaro haftet gegenüber dem Anleger nicht für Verluste, die dem Anleger durch die Nutzung der Plattform oder den Kauf bzw. Verkauf von Schuldverschreibungen entstehen, einschließlich:

9.3.1.

falls der Anleger eine Anleihe mit einem Abschlag oder einem Aufschlag gekauft oder verkauft hat;

9.3.2.

wenn der Investor gegen die Vereinbarung verstoßen hat;

9.3.3.

infolge rechtswidriger Handlungen Dritter, bis das Anlegerprofil von Nectaro gesperrt wird;

9.3.4.

aufgrund von Kommunikationsstörungen und anderen Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Nectaro liegen;

9.3.5.

falls der Zugriff des Anlegers auf sein Anlegerprofil gemäß der Vereinbarung gesperrt wurde.

9.4.

Nectaro haftet nicht für Verluste, die durch Unterbrechungen in folgenden Bereichen entstehen:

9.4.1.

E-Mail, elektronische oder sonstige Kommunikationsmittel;

9.4.2.

die Funktionsweise der Plattform; oder

9.4.3.

Systeme für den elektronischen Datenaustausch und den Zahlungsverkehr von Kreditinstituten, Zahlungsinstituten oder E-Geld-Instituten (einschließlich Online-Banking).

9.5.

Der Anleger trägt die volle Verantwortung für die Abwicklung von Transaktionen auf der Plattform und kann die angebotenen Vertragsformulare auf eigenes Risiko und nach eigenem Ermessen nutzen. Nectaro übernimmt keine Verantwortung für etwaige rechtliche Verpflichtungen, die dem Anleger aufgrund der Durchführung einer Transaktion auf der Plattform gemäß den geltenden Gesetzen entstehen könnten.

9.6.

Wenn der Anleger geltend macht, dass er eine Transaktion weder genehmigt noch ihr zugestimmt hat, gilt die Nutzung seines Profils und seines Passworts als Beweis dafür, dass der Anleger die Transaktion genehmigt oder ihr zugestimmt hat, in betrügerischer Absicht gehandelt hat oder vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Absätze 2.13 und/oder 2.14.

9.7.

Der Investor und Nectaro haften nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, die auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt. Damit ein Ereignis höherer Gewalt vorliegt, muss die betroffene Partei alle in ihrer Macht stehenden notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sobald das Ereignis höherer Gewalt beendet ist, muss die jeweilige Partei ihre Verpflichtungen unverzüglich wieder aufnehmen. Folgende Umstände gelten als Ereignisse höherer Gewalt:

9.7.1.

außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, darunter Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Kriegshandlungen, Terroranschläge, Unruhen, Streiks und Pandemien;

9.7.2.

technische Störungen, Verzögerungen oder Fehlfunktionen; Ausfälle von Computern, Kommunikationssystemen, Hardware und/oder Software; Störungen der Stromversorgung; oder sonstige Störungen der kritischen Infrastruktur bei Nectaro, die Nectaro nicht hätte verhindern oder vorhersehen können;

9.7.3.

Entscheidungen und/oder Maßnahmen lokaler und/oder ausländischer Behörden und/oder internationaler Organisationen; und

9.7.4.

Inkrafttreten, Änderungen und/oder Aussetzung eines für Nectaro, einen relevanten Kreditvermittler und/oder Emittenten verbindlichen Rechtsakts, der sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung auswirkt.

9.8.

Nectaro ist uneingeschränkt befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für notwendig erachtet, gegen jede Person, die an der unbefugten Nutzung der Plattform beteiligt ist. Zu diesen Maßnahmen können der Einsatz von Sperrtechnologien (was automatisierte Suchvorgänge und das „Screen-Scraping“ der Website der betreffenden Person beinhalten kann) und/oder die Einleitung rechtlicher Schritte gehören.

9.9.

Nectaro handelt bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung nicht als Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberater. Nectaro kann dem Anleger Informationen und/oder Analysematerialien im Zusammenhang mit Anlagen auf der Plattform zur Verfügung stellen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Sollte Nectaro dem Anleger Informationen und/oder Analysematerialien zur Verfügung stellen, so dient dies ausschließlich zu Informationszwecken. Alle vom Anleger auf der Grundlage solcher Materialien getroffenen Anlageentscheidungen erfolgen nach eigenem Ermessen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko und basieren nicht auf Empfehlungen oder Aussagen von Nectaro. In keinem Fall dienen diese Informationen und/oder Analysematerialien als Anlageberatung oder als Aufforderung zur Durchführung einer Transaktion.

9.10.

Nectaro haftet nicht für Verluste, die dem Anleger entstehen könnten, wenn dieser seine Anlageentscheidungen auf Informationen und/oder Analysematerialien im Zusammenhang mit Anlagen auf der Plattform gestützt hat.

10.

Das Finanzinstrumentenkonto und die Verwahrung von Schuldverschreibungen

10.1.

Nectaro verpflichtet sich zu Folgendem:

10.1.1.

ein Finanzinstrumentenkonto für den Anleger zu eröffnen, auf dem die im Besitz des Anlegers befindlichen Schuldverschreibungen verwahrt werden;

10.1.2.

die sichere Verwahrung aller im Besitz des Anlegers befindlichen Schuldverschreibungen zu gewährleisten, einschließlich der Führung des Eigentümerregisters, der Abwicklung von Transaktionen und der Bereitstellung von Kontoauszügen und Berichten im Anlegerprofil;

10.1.3.

sicherzustellen, dass jede Anleihe des Anlegers getrennt von den Anleihen und anderen Finanzinstrumenten von Nectaro aufbewahrt wird und dass die Identifizierung des Eigentümers jeder Anleihe jederzeit möglich ist;

10.1.4.

Aufzeichnungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Erbringung von Anlage- und Nebendienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften aufzubewahren; und

10.1.5.

keine Wertpapiere des Anlegers bei Dritten zu verwahren.

11.

Kauf von Schuldverschreibungen

11.1.

Vorbehaltlich dieser Vereinbarung kann der Anleger die Plattform nutzen, um die den Schuldverschreibungen zugrunde liegenden Anlagen zu prüfen, Anlageeinladungen zu erhalten und beliebige Schuldverschreibungen gemäß dem Mindestzeichnungsbetrag zu erwerben.

11.2.

Die Bedingungen der einzelnen Anleihen können auf der Plattform eingesehen werden und sind im jeweiligen Prospekt aufgeführt, ergänzt durch die endgültigen Bedingungen der jeweiligen Anleihe. Vor dem Kauf einer Anleihe muss der Anleger den jeweiligen Prospekt und die endgültigen Bedingungen der Anleihen prüfen.

11.3.

Anlageaufträge müssen vom Anleger über die Benutzeroberfläche der Plattform eingereicht werden. Nicht konforme Aufträge werden von Nectaro abgelehnt.

11.4.

Das Anlegerprofil enthält Informationen zu den Anweisungen für den Kauf von Anleihen sowie zu Überweisungen auf das und vom Geldkonto. Nectaro kann diese Informationen auch per E-Mail bereitstellen.

11.5.

Sofern das Identifizierungs- und Autorisierungsverfahren eingehalten wurde, stützt sich Nectaro ohne weitere Bestätigung auf den Anlageauftrag, der für den Anleger verbindlich ist. Solche Aufträge gelten als unwiderrufliche Anweisungen an Nectaro, Transaktionen durchzuführen oder sonstige Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung zu erbringen.

11.6.

Nectaro entscheidet nach eigenem Ermessen, zu welchem Zeitpunkt ein Anlageauftrag rechtswirksam eingereicht wurde, und kann von Zeit zu Zeit die Geschäftszeiten festlegen, in denen die Plattform Anlageaufträge entgegennimmt.

11.7.

Der Anleger kann jeden Kaufauftrag für den Kurs der Schuldverschreibungen und die damit verbundenen Gebühren bis zur Höhe der Mittel erteilen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Kaufauftrags auf dem Geldkonto frei verfügbar sind.

11.8.

Der Investor kann jede Anleihe auf der Plattform erwerben, indem er folgende Zahlungsmittel nutzt:

11.8.1.

einen Kaufauftrag, um die zu erwerbende Anleihe individuell auszuwählen;

11.8.2.

„Auto Invest“-Service.

11.9.

Nectaro ist berechtigt, die Platzierung und/oder das Angebot zum Kauf einer Anleihe auf der Plattform ohne vorherige Ankündigung auszusetzen oder einzustellen.

11.10.

Nectaro ist berechtigt, den Kauf einer Anleihe ohne vorherige Benachrichtigung des Anlegers auszusetzen, wenn Nectaro der Ansicht ist, dass:

11.10.1.

es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verzugsfall im Rahmen eines Vertrags zwischen Nectaro, einem der betreffenden Kreditvermittler und/oder dem Emittenten eintritt oder bereits eingetreten ist;

11.10.2.

es ist ein wesentlicher Umstand eingetreten, der Nectaro und/oder dem Investor einen erheblichen Schaden zufügen könnte.

11.11.

Bei Maßnahmen gemäß Absatz 11.9 oder 11.10, haftet Nectaro weder gegenüber dem Investor noch gegenüber Dritten für Verluste oder Aufwendungen.

11.12.

Einzelkauf von Anleihen

11.12.1.

Entscheidet sich der Anleger dafür, eine Anleihe gemäß Absatz 11.8.1 individuell zum Kauf auszuwählen, muss der Anleger zur Kenntnis nehmen, dass die Entscheidung zur Auswahl einer Anleihe ausschließlich nach eigenem Ermessen des Anlegers getroffen wird. Der Anleger muss außerdem in der Anlageanordnung die Auswahl der Anleihe und den Anlagebetrag angeben, der nicht unter dem Mindestzeichnungsbetrag liegen darf. Der Anleger muss dem Prospekt und den endgültigen Bedingungen zustimmen, die in seinem Anlegerprofil verfügbar sind.

11.12.2.

Sofern auf dem Geldkonto ausreichende Mittel vorhanden sind, wird der betreffende Anlageauftrag für den Anleger verbindlich, und die Mittel werden von Nectaro vom Geldkonto abgebucht.

11.12.3.

Jeder Anlageauftrag wird in chronologischer Reihenfolge erfasst und gemäß den auf der Plattform einsehbaren Richtlinien von Nectaro zur Auftragsausführung ausgeführt. Nectaro behält sich das Recht vor, die Richtlinien zur Auftragsausführung jederzeit zu ändern und den Anleger entsprechend darüber zu informieren.

11.12.4.

Nectaro behält sich das Recht vor, das Angebot an Wertpapieren und Transaktionsarten, für die es einzelne Anlageaufträge annimmt, eigenständig festzulegen, zu ändern und einzuschränken. Die aktualisierte Liste der verfügbaren Dienstleistungen wird in regelmäßigen Abständen auf der Plattform veröffentlicht.

11.12.4.1.

stellt dem Anleger die entsprechende Transaktionsbestätigung zur Verfügung; und

11.12.4.2.

überweist jede betreffende Anleihe auf das Finanzinstrumentenkonto.

11.12.6.

Die Zahlungen auf die Schuldverschreibungen erfolgen gemäß dem Prospekt und den endgültigen Emissionsbedingungen der jeweiligen Schuldverschreibung.

11.12.7.

Der Anleger nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass sich die Zahlung von ausstehenden Kapitalbeträgen und Zinsen (einschließlich etwaiger Verzugszinsen) sowie aller sonstigen Zahlungen, die sich aus einer vom Anleger erworbenen Schuldverschreibung ergeben, auf das Bargeldkonto verzögern kann.

11.13.

Auto Invest

11.13.1.

Möchte der Anleger den von Nectaro angebotenen „Auto Invest“-Service aktivieren, muss er dem Prospekt und den endgültigen Bedingungen zustimmen, die in seinem Anlegerprofil verfügbar sind.

11.13.2.

Um „Auto Invest“ zu aktivieren, muss der Anleger die vorgeschlagenen Parameter für den Kauf von Anleihen in seinem Anlegerprofil eingeben; Nectaro wählt dann auf der Grundlage dieser Parameter Anleihen aus. Der Anleger ist dafür verantwortlich, die Parameter festzulegen und sich über die damit verbundenen Risiken im Klaren zu sein.

11.13.3.

Der Anleger muss in seinem Anlegerprofil den verfügbaren Saldo für den Kauf von Anleihen über „Auto Invest“ angeben. Durch die Aktivierung von „Auto Invest“ ermächtigt der Anleger Nectaro, Anleihen auf der Grundlage der festgelegten Parameter zu kaufen. Nectaro zieht den Kaufpreis der Anleihen vom Guthaben auf dem Bargeldkonto des Anlegers ab und überträgt die Anleihen auf das Finanzinstrumentenkonto.

11.13.4.

Der Anleger kann „Auto Invest“ während der Laufzeit des Vertrags jederzeit ändern oder kündigen.

11.13.5.

Nectaro ist nicht verpflichtet, zusätzliche Informationen über die erworbenen Schuldverschreibungen oder die damit verbundenen Rechte und Pflichten bereitzustellen. Der Anleger muss sich selbst über die auf der Plattform und im Anlegerprofil verfügbaren Dokumente, Mitteilungen und sonstigen Informationen in Bezug auf die erworbenen Schuldverschreibungen auf dem Laufenden halten.

11.13.6.

Sofern der Anleger keine Kündigung von „Auto Invest“ beantragt, gilt dies als Zustimmung des Anlegers und als Anerkennung aller Prospekte und endgültigen Bedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes als verbindlich.

11.13.7.

Nectaro ist nicht verpflichtet, sicherzustellen, dass der Anleger die Funktion „Auto Invest“ zum Kauf von Schuldverschreibungen aktivieren und nutzen kann, und kann „Auto Invest“ jederzeit einstellen, wobei der Anleger entsprechend darüber informiert wird.

12.

Verkauf von Schuldverschreibungen

12.1.

Entscheidet sich der Anleger eigenständig für den Verkauf von Anteilen, können diese durch Abgabe eines entsprechenden Auftrags an einen anderen registrierten Anleger übertragen werden. Um eine Übertragung von Anleihen zu registrieren, muss der neue Anleger alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und alle notwendigen Verfahren erfolgreich abschließen, um auf der Plattform als Anleger der entsprechenden Stufe zugelassen zu werden und die betreffenden Anleihen zu erhalten, sowie einen entsprechenden Auftrag zum Kauf der betreffenden Anleihen erteilen.

13.

Erklärungen und Zusicherungen des Anlegers

Der Anleger bestätigt und versichert, dass:

13.1.

Bevor der Anleger den Anlageauftrag zum Kauf einer Anleihe oder zur Aktivierung von „Auto Invest“ erteilt, hat er jeden auf der Plattform verfügbaren Prospekt geprüft;

13.2.

Der Anleger nimmt zur Kenntnis, dass:

13.2.1.

Die Anleihe wird an keiner Wertpapierbörse und auf keinem Handelsplatz zum Handel angeboten;

13.2.2.

Die Plattform ist der einzige Ort für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren jeglicher Art;

13.2.3.

Es besteht möglicherweise kein Markt für eine Anleihe;

13.2.4.

Der Anleger sollte bereit sein, jede erworbene Anleihe bis zu ihrer Fälligkeit oder bis zu einer vorzeitigen Rückzahlung zu halten;

13.3.

Nectaro haftet gegenüber dem Anleger in keiner Weise für die finanzielle Lage oder die Rechtslage des in dem Anlageauftrag genannten Emittenten oder einer Person, die die Rechte und Pflichten einer Schuldverschreibung und eines damit verbundenen Darlehens sichert, einschließlich des Darlehensinitiators, eines Bürgen, einen Kreditdienstleister und/oder den Kreditnehmer, sowie für die Durchsetzung solcher Rechte oder Pflichten;

13.4.

Der Anleger ist bereit, das Risiko eines Verlusts des gesamten Kurswerts jeder erworbenen Anleihe zu tragen;

13.5.

Nectaro und die Plattform sind ausschließlich im Internet tätig; der Anleger wickelt seine Geschäfte online und elektronisch ab; bestimmte Informationen, darunter auch die Dokumente mit wesentlichen Informationen, werden elektronisch bereitgestellt, entweder über die Plattform oder an die registrierte E-Mail-Adresse; und

13.6.

Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, alle Dokumente, Mitteilungen, wesentlichen Informationsunterlagen, Benachrichtigungen, Abrechnungen, Berichte sowie Verträge und Vereinbarungen, die sich aus den Rechten, Pflichten oder Leistungen im Rahmen des Vertrags ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, auf elektronischem Wege zu erhalten.

13.7.

Der Anleger kann die Zusendung der in Absatz

Nectaro:

14.1.

überweist alle Barmittel aus einem beliebigen Schuldtitel innerhalb von 10 Geschäftstagen, nachdem diese Mittel Nectaro uneingeschränkt zur Verfügung stehen, auf das Bargeldkonto. Sollte Nectaro die Barmittel aus irgendeinem Grund nicht erhalten, ist Nectaro nicht verpflichtet, Barmittel auf das Bargeldkonto zu überweisen;

14.2.

kann nach eigenem Ermessen eine Frist für die Ausführung des Anlageauftrags zur Übertragung von Wertpapieren auf das bzw. vom Finanzinstrumentenkonto festlegen, wobei hierfür ebenfalls die Zahlung der Gebühr sowie die Bereitstellung aller Informationen und Unterlagen gemäß dem internen Kontrollsystem von Nectaro erforderlich sind;

14.3.

befolgt die in den Transaktionsunterlagen für jede Schuldverschreibung festgelegten Bestimmungen als Reaktion auf ein entsprechendes Ereignis. Falls Nectaro vor dem Ergreifen von Maßnahmen in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis im Zusammenhang mit einer vom Anleger gehaltenen Schuldverschreibung Anweisungen des Anlegers benötigt, wird Nectaro die Anweisungen des Anlegers abwarten und haftet nicht für etwaige Untätigkeit, falls der Anleger die erforderlichen Anweisungen nicht erteilt oder Nectaro den Anleger nicht kontaktieren kann, um die Anweisungen einzuholen;

14.4.

über die Plattform stellt auf Wunsch des Anlegers Informationen zu den Anlagekonten für einen vom Anleger festgelegten Zeitraum sowie Informationen und Berichte zu allen ausgeführten Transaktionen mit Anleihen bereit;

14.5.

stellt dem Anleger die Transaktionsbestätigung spätestens am nächsten Geschäftstag nach Ausführung des entsprechenden Anlageauftrags über die Plattform zur Verfügung;

14.6.

sendet den Auszug des Finanzinstrumenten-Kontos jährlich an die E-Mail-Adresse des Anlegers oder stellt ihn über das Anlegerprofil zur Verfügung, es sei denn, der Anleger wünscht eine häufigere Übermittlung des Auszugs. Der Anleger wird Nectaro spätestens 10 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs oder nach dessen Bereitstellung auf der Plattform über etwaige Einwände hinsichtlich dessen Inhalts in Kenntnis setzen; liegen keine derartigen Einwände vor, gilt der Kontoauszug als vom Anleger genehmigt, und Nectaro wird keine derartigen Einwände akzeptieren; und

14.7.

stellt einen Jahresbericht bereit, der einen konsolidierten Überblick über alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Anleger bietet. Dieser Bericht wird an die E-Mail-Adresse des Anlegers gesendet oder im Profil des Anlegers zur Verfügung gestellt.

15.1.

Gemäß dem Anlegerschutzgesetz der Republik Lettland hat der Anleger möglicherweise Anspruch auf die Inanspruchnahme eines Entschädigungssystems. Sollte Nectaro seinen Verpflichtungen gegenüber dem Anleger nicht nachkommen können, hat der Anleger Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 90 % der unwiderruflich verlorenen Anleihen oder des durch die Nichtbereitstellung von Wertpapierdienstleistungen entstandenen Verlusts bis zu einer Obergrenze von insgesamt 20.000 EUR.

15.2.

Ein Antrag auf Gewährung der Entschädigung muss bei der Bank von Lettland innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt eingereicht werden, zu dem der Anleger Kenntnis davon erlangt, dass Nectaro seinen Verpflichtungen gegenüber dem Anleger nicht nachkommen kann, und spätestens 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen.

15.3.

Das Anlegerschutzgesetz der Republik Lettland sieht Ausnahmen vor, in denen der Anleger keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

16.

Datenschutz

16.1.

Mit der Registrierung auf der Plattform und der Nutzung der Dienste von Nectaro erkennt der Investor (eine natürliche Person) an, dass Nectaro seine personenbezogenen Daten erhebt, wozu alle bei der Registrierung angegebenen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Informationen gehören. Gemäß den Datenschutzbestimmungen ist Nectaro der Verantwortliche für die personenbezogenen Daten des Investors. Der Investor stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung zu, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann. Der Investor nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an Dritte und Auftragsverarbeiter weitergegeben und sowohl innerhalb als auch außerhalb der Republik Lettland elektronisch oder auf andere Weise verarbeitet werden können. Nectaro kann die personenbezogenen Daten des Anlegers an beauftragte Unternehmen, Inkassounternehmen und andere relevante Parteien weitergeben, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Anleger erkennt ferner an, dass Nectaro seine personenbezogenen Daten in Bezug auf seine finanzielle Situation, seine Anlagekenntnisse und seine Erfahrung erheben und verarbeiten darf, um geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

17.

Vertraulichkeit und Informationsaustausch

17.1.

Nectaro hält sich an die Vertraulichkeitsvorschriften gemäß den Bestimmungen der Republik Lettland und der Europäischen Union. Nectaro darf Informationen über Transaktionen, die Anlagekonten und sonstige Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Anlegers auf der Plattform ausschließlich direkt an den Anleger über die im Vertrag angegebenen Kontaktdaten des Anlegers weitergeben, es sei denn, der Anleger erteilt seine Zustimmung oder dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

17.2.

Nectaro wird auf Anfrage Informationen an befugte Behörden weitergeben.

17.3.

Sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, erhebt, verarbeitet und übermittelt Nectaro Daten und Informationen über den Anleger, dessen Vertreter, dessen wirtschaftliche Eigentümer sowie über alle Transaktionen des Anlegers an die Steuerbehörden. Nectaro übermittelt Informationen an die staatliche Steuerbehörde der Republik Lettland.

17.4.

Nectaro kann den Anleger über Informationen in Kenntnis setzen, die an die lettische Steuerbehörde übermittelt wurden, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist.

17.5.

Nectaro kann alle vom Anleger übermittelten Informationen weitergeben:

17.5.1.

mit einem Unternehmen, das mit Nectaro konsolidiert oder verbunden ist;

17.5.2.

jedes Unternehmen, das an der Erbringung von Dienstleistungen auf der Plattform beteiligt ist; und

17.5.3.

wie in jedem in der Datenschutzerklärung genannten Fall

17.6.

Der Investor darf keine Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag an Dritte weitergeben, die die Interessen von Nectaro berühren könnten.

18.

Beschwerden und Streitbeilegung

18.1.

Der Anleger kann Ansprüche oder Beschwerden bezüglich der von Nectaro erbrachten Dienstleistungen einreichen, indem er das auf der Plattform beschriebene Beschwerdeverfahren befolgt. Ist der Anleger mit dem von Nectaro durchgeführten Verfahren nicht zufrieden, kann er seine Beschwerde an die Bank von Lettland und/oder an das Zentrum für Verbraucherschutz in Lettland weiterleiten.

18.2.

Alle offenen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und der Vereinbarung werden von den Gerichten der Republik Lettland gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften entschieden.

19.

Beendigung des Vertrags

19.1.

Die Vereinbarung gilt unbefristet ab dem Datum des Inkrafttretens bis zu ihrer Kündigung gemäß den darin festgelegten Bestimmungen.

19.2.

Nectaro kann jede Dienstleistung im Rahmen dieser Vereinbarung kündigen, indem es den Investor mindestens 14 Werktage im Voraus per E-Mail oder über das Investorenprofil benachrichtigt, sofern in dieser Vereinbarung oder den Vorschriften der Republik Lettland nichts anderes festgelegt ist.

19.3.

. Nectaro kann ohne vorherige Ankündigung die dem Anleger auf der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste einschränken und/oder den Vertrag kündigen, wenn:

19.3.1.

der Investor gegen diese Vereinbarung oder sonstige auf der Plattform geltende Geschäftsbedingungen verstößt, die Plattform anderweitig rechtswidrig nutzt oder gegenüber Nectaro mit unbezahlten Verbindlichkeiten belastet ist;

19.3.2.

der Investor falsche oder irreführende Angaben gemacht oder gefälschte Dokumente vorgelegt hat;

19.3.3.

der Investor hat Nectaro die erforderlichen Informationen zur Identifizierung des Investors, zur Sorgfaltsprüfung oder zur Einhaltung des internen Kontrollsystems von Nectaro bzw. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht innerhalb der von Nectaro festgelegten Frist zur Verfügung gestellt;

19.3.4.

Nectaro den Verdacht hegt, dass der Anleger Geldwäsche, Terrorismus- oder Massenvernichtungswaffenfinanzierung, Marktmanipulation oder die Nutzung von Insiderinformationen betreibt; oder

19.3.5.

der Investor ist oder wird eine Person, die Sanktionen unterliegt, oder steht mit einer solchen Person in Verbindung oder ist mit ihr verbunden.

19.4.

Der Anleger kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er Nectaro mindestens 14 Werktage im Voraus per E-Mail von der auf der Plattform registrierten E-Mail-Adresse des Anlegers oder über das Anlegerprofil benachrichtigt, sofern in den Anlagekonten keine Anleihe aufgeführt ist, mit Ausnahme von Schuldverschreibungen, die auf der Plattform den Status „ausgesetzt“ oder „in Verzug“ haben. Nach Erhalt der Kündigung wird Nectaro die dem Anleger auf der Plattform zur Verfügung stehenden Dienste einschränken.

19.5.

Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags wird der Anleger alle für seine Unterlagen erforderlichen Kontoauszüge und Transaktionsberichte erstellen und speichern.

19.6.

Nach Beendigung des Vertrags wird Nectaro:

19.6.1.

weder Zinsen auf die Gelder und Vermögenswerte des Anlegers berechnen noch zahlen;

19.6.2.

die Gebühr und die Aufwendungen von Nectaro sowie alle sonstigen vom Investor geschuldeten Beträge von den Geldern und Vermögenswerten des Investors abzuziehen;

19.6.3.

alle verbleibenden, frei verfügbaren Guthaben des Anlegers auf dem Bargeldkonto spätestens 5 Werktage nach Beendigung des Vertrags auf das Zahlungskonto des Anlegers zu überweisen, wobei Nectaro nicht für Verzögerungen haftet, die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von Nectaro liegen; und

19.6.4.

den Zugriff des Anlegers auf sein Anlegerprofil sperren.

19.7.

Sollte nach Anwendung von Absatz 19.6 ein Vermerk zu den Anlagekonten vorliegen, wird der Zugriff auf das Anlegerprofil nicht gesperrt, und etwaige Vermerke werden auf dem ruhenden Konto geführt, bis sie zurückgezahlt oder abgeschrieben werden.

19.8.

Nectaro wird alle Aufzeichnungen über den Anleger und dessen Transaktionen auf der Plattform gemäß den geltenden Vorschriften aufbewahren.

19.9.

Wird der Vertrag gemäß dem Gesetz der Republik Lettland zur Verhinderung von Geldwäsche sowie der Finanzierung von Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen gekündigt, wird Nectaro unverzüglich alle Transaktionen auf den Anlagekonten und über die Plattform aussetzen, und die Gelder und Vermögenswerte des Anlegers werden unter Einhaltung der entsprechenden Beschränkungen verwendet.

19.10.

Die Kündigung des Vertrags befreit weder den Investor noch Nectaro von ihren jeweiligen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei, die vor dem Datum der Kündigung des Vertrags entstanden sind.

20.

Beendigung des Vertrags

20.1.

Für den Fall, dass Nectaro zahlungsunfähig wird, werden alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen gemäß dem Gesetz über den Finanzinstrumentenmarkt oder einem anderen zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetz der Republik Lettland, dem Gesetz über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sowie anderen geltenden Vorschriften, jeweils in der jeweils gültigen Fassung, ergänzt oder ersetzt.

20.2.

Im Falle einer Insolvenz von Nectaro kann keine Anleihe des Anlegers zur Erfüllung einer Verpflichtung von Nectaro herangezogen werden.

21.

Verschiedenes

21.1.

Alle Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und der anderen Partei über die Plattform, per Post oder per E-Mail übermittelt werden.

21.1.1.

Bei der Benachrichtigung des Investors nutzt Nectaro die im Investorenprofil angegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse bzw. die im Investorenprofil integrierte Nachrichtenfunktion (sofern vorhanden).

21.1.2.

Bei der Benachrichtigung von Nectaro nutzt der Investor die auf der Plattform angegebene Postanschrift oder E-Mail-Adresse oder gegebenenfalls die Nachrichtenfunktion in seinem Investorenprofil.

21.2.

Jede Mitteilung an den Investor und andere Nutzer der Plattform, die keine personenbezogenen Daten enthält, darf auf der Plattform veröffentlicht werden.

21.3.

Wird eine Benachrichtigung per Post versandt, gilt sie sieben Kalendertage nach dem Datum als zugestellt, das die Post auf dem angenommenen Einschreiben vermerkt hat. Wird eine Benachrichtigung hingegen an eine E-Mail-Adresse gesendet und bestätigt der Empfänger den Empfang nicht vorab, gilt sie am Tag nach dem Versand als zugestellt. Eine im Anlegerprofil versendete Benachrichtigung gilt zum Zeitpunkt des Versands als zugestellt.

21.4.

Bei der Übermittlung von Mitteilungen, Berichten, Erklärungen oder sonstigen Informationen im Zusammenhang mit der Vereinbarung per E-Mail oder über das Anlegerprofil übernimmt Nectaro keine Haftung für Schäden, die durch den unbefugten Zugriff oder die unrechtmäßige Nutzung der Informationen durch Dritte entstehen, sofern diese Handlungen den Interessen des Anlegers zuwiderlaufen.

21.5.

Um die auf der Plattform angebotenen Dienste weiterzuentwickeln und zu verbessern sowie um gesetzliche Vorschriften einzuhalten, kann Nectaro diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern, indem es die geänderte Fassung dieser Vereinbarung auf der Plattform veröffentlicht und dabei die Nummer sowie das Datum der geänderten Fassung angibt. Der Investor erklärt sich damit einverstanden, dass die geänderte Fassung dieser Vereinbarung wie folgt in Kraft tritt:

21.5.1.

30 Kalendertage nach der Veröffentlichung auf der Plattform oder früher, wenn der Investor die geänderte Fassung auf der Plattform akzeptiert; oder

21.5.2.

unverzüglich, sofern die Änderung zugunsten des Investors erfolgt.

21.6.

Nectaro ist berechtigt, die Preisliste bei Bedarf anzupassen, was die Einführung neuer Gebühren oder die Gewährung von Rabatten auf Provisionsgebühren beinhalten kann. Diese Änderungen werden durch Veröffentlichung der aktualisierten Preisliste auf der Plattform bekannt gegeben. Nectaro wird den Anleger jedoch mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten über etwaige Änderungen der Preisliste informieren.

21.7.

Der Investor erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, sein Investorenprofil regelmäßig zu überprüfen und die auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adresse auf neue Aktualisierungen oder Informationen zu überprüfen. Der Investor ist verpflichtet, dies mindestens einmal im Monat zu tun. Auf diese Weise gilt der Investor als über alle Änderungen an der Vereinbarung oder der Preisliste sowie über alle sonstigen relevanten Aktualisierungen informiert. Der Investor und Nectaro verpflichten sich, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist nach den Gesetzen der Republik Lettland vorgeschrieben und steht im Einklang mit der Vereinbarung.

21.8.

Die aus dem Vertrag entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen den Gesetzen und Vorschriften der Republik Lettland.

21.9.

Die per Fernzugriff unterzeichnete Vereinbarung wird in der Nectaro-Datenbank im PDF-Format gespeichert und steht dem Anleger in seinem Anlegerprofil zur Verfügung. Die unterzeichnete Vereinbarung wird für den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zeitraum in der Datenbank gespeichert.

21.10.

Diese Vereinbarung wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst. Nectaro kann Übersetzungen dieser Vereinbarung sowie anderer Dokumente und Informationen in andere Sprachen erstellen und diese auf der Plattform zur Verfügung stellen. Sollten jedoch Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung bestehen, ist die englische Fassung maßgebend.

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