Privatanleger gelten in der Regel als steuerlich ansässig in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, in dem sie Einkommensteuer zahlen oder in dem sie einen ständigen Wohnsitz haben. Es ist möglich, in mehreren Ländern steuerlich ansässig zu sein; dies wird als doppelte Ansässigkeit bezeichnet.
Juristische Personen gelten hingegen im Allgemeinen als steuerlich ansässig in dem Land, in dem sie gegründet oder registriert sind oder in dem sich ihr ständiger Hauptsitz befindet.
Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Land seine eigenen Regeln zur Bestimmung der Steueransässigkeit hat, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen ausschließlich zu Informationszwecken dienen und nicht als Rechts- oder Steuerberatung ausgelegt werden sollten.