Wenn Privatpersonen in Anleihen investieren, bei denen es sich um regulierte Finanzinstrumente handelt, sind wir gesetzlich verpflichtet, von ihren Zinserträgen eine Quellensteuer einzubehalten. So funktioniert der Quellensteuerabzug:
- Sie investieren.
- Der Kreditnehmer eines zugrunde liegenden Kredits oder das kreditgebende Unternehmen leistet eine Zinszahlung (z. B. reguläre Zinsen, Verzugszinsen oder Zinsen auf ausstehende Zahlungen).
- Auf der Grundlage der Zahlungsströme des zugrunde liegenden Kredits leistet der Emittent der Anleihe eine Zinszahlung für die entsprechende Anleihe-Serie.
- Der gesamte Ihnen zustehende Zinsbetrag wird Ihrem Konto gutgeschrieben.
- Gleichzeitig wird ein Teil der Zinszahlung automatisch als Quellensteuer von Ihrem Konto einbehalten, basierend auf dem geltenden Steuersatz.
- Wenn Sie Ihre Einkünfte in Ihrem Steuerwohnsitzland melden, können Sie in der Regel die gesamte zu zahlende Steuer um den einbehaltenen Betrag verrechnen, wodurch sichergestellt wird, dass Sie keiner Doppelbesteuerung unterliegen. Der einbehaltene Betrag wird in Ihrem Kontoauszug als separater Posten ausgewiesen. Er ist außerdem auf der Übersichtsseite einsehbar und wird in Ihrem Steuerbericht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen keine Quellensteuer einbehalten wird.