Häufig gestellte Fragen

Hier erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen oder können Unterstützung von unseren engagierten Fachleuten anfordern.

Was ist die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung?

Als lizenziertes Wertpapiermaklerunternehmen sind wir verpflichtet, gemäß der MiFID-II-Verordnung sicherzustellen, dass die von uns angebotenen Produkte für unsere Anleger geeignet und angemessen sind. Die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung ist ein Verfahren, das Anleger durchlaufen müssen, bevor sie bei uns investieren können. Sie hilft uns festzustellen, ob die von Nectaro angebotenen Anlageprodukte mit der finanziellen Situation, der Risikotoleranz, den Kenntnissen und der Erfahrung des Anlegers im Einklang stehen. Diese Prüfung stellt sicher, dass Anleger umfassend über die damit verbundenen Risiken informiert sind und dass die Anlagen für ihre individuellen Bedürfnisse geeignet sind.

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Wir sind bestrebt, in unserem Abschnitt „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) umfassende Informationen bereitzustellen und die häufigsten Fragen zu beantworten. Uns ist jedoch bewusst, dass es Fälle geben kann, in denen Ihre konkrete Frage dort nicht behandelt wurde.

Aber keine Sorge! Unser engagiertes Support-Team steht Ihnen gerne zur Seite. Sie können sich gerne per E-Mail an uns wenden unter [email protected]. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich beantworten und Ihnen die benötigten Informationen zur Verfügung stellen.

Schöpfen Sie noch heute das Potenzial Ihres Geldes voll aus!

Eine zugelassene europäische Anlageplattform.

Anlagen in Finanzinstrumente sind mit Risiken verbunden. Es gibt keine Garantie dafür, dass Sie den investierten Betrag zurückerhalten. Sie könnten einen Teil oder die gesamte Summe Ihrer Anlage verlieren.

SIA Nectaro (Registrierungsnummer 40203016025; Firmensitz: Jeruzalemes 1, Riga, LV-1010, Lettland) ist ein von der Latvijas Banka zugelassenes Wertpapiermaklerunternehmen (Adresse: K. Valdemara 2A, Riga, LV-1050, Lettland) zugelassen ist. Lizenznummer 27-5520233.

Nectaro ist Mitglied des nationalen Anlegerentschädigungssystems, das gemäß der EU-Richtlinie 97/9/EG eingerichtet wurde. Das System schützt Anleger, indem es eine Entschädigung gewährt, falls Nectaro Finanzinstrumente oder Bargeld nicht an die Anleger zurückgibt. Die maximale Entschädigung, die ein Anleger im Rahmen dieses Systems geltend machen kann, beträgt 90 % seines Nettoverlusts, höchstens jedoch 20 000 €.

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