Anlagen auf Nectaro stehen sowohl Privatpersonen als auch juristischen Personen offen. Unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson oder eine juristische Person sind, müssen Sie in einem EWR-Land ansässig sein und die KYC-Prüfung sowie die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung erfolgreich absolviert haben.
Häufig gestellte Fragen
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