Ja, Unternehmen (juristische Personen) können über Nectaro investieren. Um die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) sicherzustellen, fordern wir von Unternehmen zusätzliche Informationen an, darunter Gründungsunterlagen, Angaben zu den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümern, die Identifizierung eines Unternehmensvertreters sowie weitere erforderliche Unterlagen, die sich aus den jeweiligen Umständen ergeben.
Familienstiftungen, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Organisationen müssen über ein EU-Bankkonto verfügen und innerhalb der EU registriert sein, um investieren zu können.