Nectaro ist ein registriertes Mitglied des nationalen Anlegerentschädigungssystems, das gemäß der EU-Richtlinie 97/9/EG betrieben wird. Für den Fall, dass Nectaro keine Wertpapierdienstleistungen mehr erbringen kann, haben Privatanleger möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 90 % ihres unwiderruflichen Verlusts, wobei die Obergrenze bei 20.000 € liegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Anlegerentschädigungssystem keine Verluste abdeckt, die aus Kursschwankungen von Anlagen oder aus Zahlungsausfällen von Kreditnehmern, Kreditgebern oder Emittenten resultieren. Diese Risiken sind dem Anlageprozess inhärent und werden vom Entschädigungssystem nicht abgedeckt.